Allgemeine Geschäftsbedingungen Fa. Falkenstein Industrieserivce GmbH

Vorbemerkung

Die nachfolgenden Leistungs- und Zahlungsbedingungen bilden als Ergänzung des geltenden Rechts die

Grundlage der Liefer- und Leistungsverträge des Unternehmers (Verwenders).

 

1. Allgemeines

Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung Falkenstein. Sämtliche

Erklärungen, welche die Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses berühren, bedürfen der Schriftform. Eine

Änderung des Schriftformerfordernisses bedarf seinerseits der Schriftform. Dies gilt nicht für während der Arbeitsausführung

als sich notwendig erweisende Auftragserweiterungen. Eine verbindliche Preisfestlegung erfolgt

erst durch schriftliche Auftragsbestätigung Falkenstein und unter dem Vorbehalt, dass die der Auftragsbestätigung

zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Kostenvoranschläge sind unverbindlich.

Sämtliche Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen;

diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals

ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen der Vertragspartner unter Hinweis auf die jeweils dort

verwendeten Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

 

2. Lieferung, Versand und Transport

Lieferung und Versand: Erfüllungsort ist Schorndorf-Schlichten. Im kaufmännischen Verkehr muß der Erfüllungsort

nicht Ort des Versandes sein. Dieser erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers von einem

durch Falkenstein zu bestimmenden Ort. Falkenstein übernimmt keine Gewähr für die billigste Versandart.

Lieferfristen werden bestimmt durch den Abgang am Erfüllungsort oder am durch Falkenstein benannten Versandort.

Lieferfristen können erst in Gang gesetzt werden, wenn der Auftraggeber allen Mitwirkungspflichten

nachgekommen ist, insbesondere vereinbarte Anzahlungen geleistet hat.

Alle außerhalb des Machtbereiches Falkenstein liegenden Tatsachen, die eine zumutbare Abwicklung des Auftrages

in Frage stellen können, insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen, behinderte Zufuhr der Roh-,

Hilfs- und Betriebsstoffe, Energie- und Rohstoffmangel, weitere Lieferverzögerungen seitens der Zulieferer

Falkenstein, fehlende Verlademöglichkeiten, behördliche Maßnahmen und Arbeitskämpfe befreien Falkenstein

für die Dauer der Behinderung oder wenn die Störung länger andauert, nach Wahl Falkenstein auch

endgültig für den nicht erfüllbaren Teil von der Lieferverpflichtung, ohne dass dem Vertragspartner deshalb

Schadensersatzansprüche zustehen. Falkenstein wird den Auftraggeber vom geplanten Rücktritt informieren,

damit dieser Bedenken unverzüglich, längstens innerhalb von 7 Tagen ab Abgang bei Falkenstein, schriftlich

äußern kann. Ein Rechtsanspruch des Auftraggebers entsteht hierdurch nicht. Dies gilt selbst dann, wenn

bereits Lieferverzug eingetreten war. Falkenstein ist zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt.

Für den Fall der schuldhaften Nichterfüllung des Vertrags durch den Kunden steht Falkenstein 25 % des

Vertragsvolumens als pauschaler Schadensersatz zu. Falkenstein ist nicht gehindert, bei konkretem Nachweis

eines höheren Schadens diesen zu verlangen, wie auch der Kunde nicht gehindert ist,. Falkenstein nachzuweisen,

dass der tatsächliche Schaden geringer ist als 25 % des Vertragsvolumens.

Transport: Eine Transportversicherung wird nur auf Weisung des Auftraggebers geschlossen. Hierbei ist Falkenstein

in seiner Wahl frei. Die Kosten trägt der Auftraggeber.

3. Zahlungen, Preisvereinbarungen, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht, Fälligkeit des

Werklohns mit der Abnahme

Zahlungen: Die Fakturierung erfolgt in Euro. Bei Zahlung in Fremdwährung erfolgt Umrechnung zum Kurs der

Hausbank Falkenstein innerhalb von 7 Tagen. Eingehende Zahlungen tilgen unbeschadet einer anders lautenden

Bestimmung des Kunden jeweils Kosten, dann Zinsen und zuletzt die Hauptforderung, bei mehreren

Forderungen zunächst jeweils die ältere.

Falkenstein kann angemessene Abschlagszahlungen fordern, insoweit die Forderung Falkenstein nicht anderweitig

ausreichend gesichert ist. Dies gilt nicht nur bei in sich geschlossenen Teilleistungen. Abschlagszahlungen

sind stets in der geforderten Höhe ohne Abzüge zu leisten. Ist ein Sicherheitseinbehalt vereinbart,

wird dieser von Falkenstein in der Höhe der geforderten Abschlagszahlung bereits berücksichtigt. Abzüge

für vereinbarten Skonto, bzw. für strittige Auftragsteile oder vereinbarte Preisminderungen sind erst bei der

Schlussrechnung zulässig. Tritt beim Auftraggeber nach Vertragsschluss eine wesentliche Vermögensverschlechterung

ein oder werden der Firma Falkenstein andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des

Auftraggebers in Frage stellen, ist insbesondere ein Zurückbehaltungsanspruch Falkenstein gefährdet, so ist

Falkenstein, berechtigt sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen, gleichviel ob der Betrag gestundet ist

oder Scheckannahme erfolgte.

Die Firma Falkenstein ist ferner berechtigt, bei Bekanntwerden von Umständen, die den Zahlungsanspruch

gefährden, zunächst Vorauszahlungen oder ausreichende Sicherheitsleistung seitens des Auftraggebers zu

fordern. Verweigert der Auftraggeber eine solche Vorauszahlung oder Sicherheit, so kann die Firma Falkenstein

sich vorbehalten, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz geltend zu machen.

Wechsel werden nicht, Schecks nur erfüllungshalber und unter dem Vorbehalt der Gutschrift angenommen.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind sämtliche Rechnungen Falkenstein sofort und ohne Abzüge fällig.

Nach Rechnungstellung tritt nach angemessener Zeit ohne Mahnung Verzug ein. Dies gilt nicht für Verbraucher.

Bei Verbrauchern tritt Verzug mit dem 30. Tage nach Rechnungstellung und Zugang ein. Bei Zielüberschreitung

ist der Unternehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der

Deutschen Bundesbank und, soweit der Besteller kein Verbraucher ist, von 8% über dem Basiszinssatz der

Deutschen Bundesbank zu fordern, wobei der Nachweis eines höheren Verzugsschadens jederzeit möglich

ist.

Preisvereinbarung: Festpreise haben nur Bestand, insoweit keine Änderung gegenüber der Angebotsgrundlage

eintritt bezüglich der Menge, Massen sowie bei Kanalarbeiten bezüglich des Verschmutzungsgrades von

max. 15% bezogen auf den Kanaldurchmesser.

Aufrechnung: Der Auftraggeber ist nur zur Aufrechnung berechtigt mit unbestrittenen oder rechtskräftig

festgestellten Forderungen.

Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung: Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, wenn es

auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Eine Zurückhaltung der Zahlung oder eine Aufrechnung wegen

gegebenenfalls bestehender Gegenansprüche des Kunden ist mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig

festgestellter Forderungen ausgeschlossen.

Fälligkeit des Werklohns mit der Abnahme: Der Werklohn ist mit der Abnahme der Werkleistung fällig. Die

Abnahme erfolgt durch Entgegennahme der Werkleistung als vertragsgerecht. Bei rügeloser Entgegennahme

durch den Besteller ist noch keine Abnahme erfolgt. Diese gilt erst als erfolgt, wenn der Besteller nicht binnen

3 Werktagen nach Entgegennahme die Werkleistung als mangelhaft und/oder vertragswidrig rügt. Erst nach

Ablauf der vorgenannten Frist ist der Werklohn fällig.

4.Eigentumsvorbehalt und Sicherung des Kaufpreises

Eigentumsvorbehalt: Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum Falkenstein. Im kaufmännischen

Verkehr gilt darüber hinaus, dass Falkenstein das Eigentum vorbehalten bleibt, bis zur Bezahlung sämtlicher

Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund; bei laufender Rechnung gilt das Vorbehaltseigentum als Sicherung

der Saldenforderung Falkenstein. Der Auftraggeber ist zur Verarbeitung der Ware Falkenstein im

Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs berechtigt. An den durch die Verarbeitung entstehenden

Gegenständen erwirbt Falkenstein anteilig Miteigentum. Verliert die Ware Falkenstein durch Verarbeitung

ihre rechtliche Selbständigkeit nicht, so kann Falkenstein auch ihre Herausgabe verlangen. Das vorgenannte

Miteigentum erlischt insoweit. Der Auftraggeber verwahrt sorgfältig und unentgeltlich. Der Auftraggeber

ist zur Weiterveräußerung nur im ordentlichen Geschäftsbetrieb ermächtigt. Der Auftraggeber tritt seine so

erworbenen Ansprüche bereits jetzt an Falkenstein ab. Offenlegung der Abtretung erfolgt erst bei Zahlungsverzug

oder sonstiger Gefährdung der Ansprüche Falkenstein. Bis auf den Widerruf bleibt der Auftraggeber

zum Einzug berechtigt. Auf Verlangen hat der Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen, an wen er veräußert

und welche Forderungen er diesbezüglich erworben hat. Hat der Auftraggeber bezüglich der Abtretung einen

Titel, so hat er diesen auf Verlangen Falkenstein in gesetzlicher Form auf seine Kosten abzutreten.

Erlöschen der Vorbehaltsrechte: Im kaufmännischen Verkehr gilt: Die Vorbehaltsrechte dienen jeweils der

Sicherung aller Ansprüche Falkenstein und sind in der Höhe mit folgender Maßgabe begrenzt: Übersteigt

der Wert für Falkenstein bestehenden Sicherheiten die Forderungen Falkenstein – soweit diese noch nicht

beglichen sind – insgesamt um mehr als 20%, so wird Falkenstein auf Verlangen des Auftraggebers insoweit

Sicherungen nach Wahl Falkenstein freigeben. Werden Erlöse auf Grund Zwangsvollstreckung realisiert, so

steht der Erlös Falkenstein zunächst voll zu. Falkenstein wird unverzüglich abrechnen. Pfändungen sind entsprechend

freizugeben, jeweils beschränkt, dass alle Ansprüche Falkenstein befriedigt sind.

Gefährdung der Vorbehaltsrechte: Pfändungen der Waren und Miteigentumsanteile Falkenstein sind unverzüglich

anzuzeigen. Bei Zahlungsverzug und bei wesentlicher Vermögensverschlechterung des Auftraggebers

sowie bei Bekanntwerden von Umständen, die die Kreditwürdigkeit in Frage stellen, insbesondere wenn

der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt, Insolvenzantrag stellt oder das Insolvenzverfahren eröffnet bzw.

mangels Masse abgelehnt wird, ist Falkenstein berechtigt, die sofortige Rückführung der Waren der Firma

Falkenstein auf Kosten des Kunden zu verlangen. Die Firma Falkenstein ist ferner dazu berechtigt, in den genannten

Fällen weiterführende Arbeiten zurückzuhalten, bis auf Anforderung eine Sicherheitsleistung durch

den Auftraggeber erbracht worden ist bzw. im Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Bestätigung des

Insolvenzverwalters vorliegt, Zahlungsansprüche der Firma Falkenstein zu befriedigen.

Macht Falkenstein vom Rückruf Gebrauch, so liegt darin, unbeschadet anderer zwingender Gesetzesvorschriften

nur dann ein Vertragsrücktritt vor, wenn Falkenstein dies ausdrücklich erklärt.

5. Gewährleistung

Falkenstein gewährleistet die sorgfältige und fachgemäße Ausführung von Werkleistungen nach den geltenden

Vorschriften sowie unter Berücksichtigung des jeweiligen Stands der Technik. Änderungen in der

Konstruktion oder Ausführung nach Bestellung berechtigen nur dann zur Beanstandung, wenn die Ware nur

mit unangemessener Einsatzänderung verwendet werden kann.

Gewährleistungsart: Falkenstein ist berechtigt, Nacherfüllung nach seiner Wahl vorzunehmen. Dies bedeutet,

dass Falkenstein entscheidet, ob eine Mängelbeseitigung oder eine Neulieferung vorgenommen wird. Schlägt

die Nacherfüllung fehl, ist Falkenstein zu einer wiederholten Nacherfüllung berechtigt. Auch im Falle einer

wiederholten Nacherfüllung entscheidet der Unternehmer zwischen Neulieferung oder Mängelbeseitigung.

Der Besteller ist erst dann zum Rücktritt vom Vertrag und/oder zur Geltendmachung von Schadensersatz

berechtigt, wenn die Nacherfüllung wiederholt fehlgeschlagen ist. Anspruch auf Schadensersatz besteht nur,

soweit Falkenstein grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu vertreten hat. Der Schadensersatz ist in jedem Fall

auf das negative Interesse beschränkt. Schadensersatz für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, soweit

sie nicht auf Vorsatz beruhen. Diese Vereinbarung gilt sowohl für Warenlieferung, als auch für Dienst- und

Werkleistungen. Ausgetauschte Teile werden Eigentum Falkenstein.

Wegen der Gewährleistungsansprüche kann Falkenstein den Kunden zunächst auf ein genau zu bezeichnenden

Dritten verweisen. Schlägt die außergerichtliche Inanspruchnahme des Dritte fehl, haftet Falkenstein.

Mehrkosten durch die Verweisung an den Dritten gehen zu Lasten Falkenstein. Die gerügte Ware ist in billigster

Versandart nach Schorndorf-Schlichten zu schicken, erfolgt die Einlieferung von einem anderen Ort, so hat

Falkenstein die Ware, die Rücksendung dorthin zu verlangen. Die Kosten des billigsten Hin- und Rückversandes

gehen zu Lasten Falkenstein, sofern sich die Beanstandung als berechtigt erweist.

Gewährleistungsausschluss: Die Gewährleistung erlischt, wenn die Ware für einen anderen Zweck als den

vertraglich vorgesehenen verwendet und wenn die Einbau- und Behandlungsvorschriften Falkenstein bzw. des

Herstellers nicht befolgt werden. Es sei denn, dass der Schaden nicht ursächlich auf vorgenannten Verstößen

beruht. Die Gewährleistung ist ebenfalls ausgeschlossen bei natrürlichem Verschleiss, Falkenstein übernimmt

keine Gewähr für unsachgemäße Handhabung, Lagerung, nicht vorhersehbare klimatische und sonstige

Einwirkungen (höhere Gewalt). Findet die Ware als Betriebsteil Verwendung, ohne dass Falkenstein diese

dafür hergestellt hat, sind Einbau- und Behandlungsvorschriften Falkenstein lediglich Empfehlungen. Insoweit

haftet Falkenstein nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Gewährleistung Falkenstein ist aber für die

Geeignetheit seiner Ware ausgeschlossen, wenn diese Verwendung stattfindet innerhalb einer Konstruktion

des Kunden ohne Wissen und Beteuerung Falkenstein.

Bei Lieferung nach Zeichnung und Muster haftet Falkenstein nicht für Abweichungen, die rohstoffbedingt

sind trotz dessen sorgfältiger Auswahl.

Geringfügige Fehler, die weder den Wert noch die Tauglichkeit oder Verwendbarkeit des geschuldeten Werkes

wesentlich beeinträchtigen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Durch Instandsetzung oder Ersatzlieferung wird die Gewährleistung nicht erneuert.

Gewährleistungsbegrenzung: Die Gewährleistungsfrist gegenüber Verbrauchern beträgt bei neu her-gestellten

Sachen 2 Jahre, bei gebrauchten, überarbeiteten Sachen 1 Jahr. Ist der Besteller Unternehmer, eine

juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so beträgt die Gewährleistungsfrist

für neu hergestellte Sachen 1 Jahr, für gebrauchte, überarbeitete Sachen besteht keine

Gewährleistung. Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Anlieferung auf Mangelfreiheit zu prüfen. Offensichtliche

Mängel sind sofort, mindestens aber innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware Falkenstein

schriftlich mitzuteilen. Werden offensichtliche Mängel nicht, nicht rechtzeitig oder nicht formgerecht gerügt,

so entfällt diesbezüglich die Gewährleistung. Bei nicht offensichtlichen Mängeln beträgt die Mängelanzeigepflicht

ein Jahr. Maßgebend für den Fristbeginn ist der Eingang der Ware beim Kunden bzw. die Fertigstellung

der Leistung dort, bzw. der Zugang der schriftlichen Rüge bei Falkenstein.

Kanalarbeiten: Abweichungen bis 1,0 % bei Messungen durch den Kamerawagen, bezogen jeweils auf 50 m,

gelten als vertragsgerechte Erfüllung.

Haarisse und andere kleine Schäden an Abdichtungen werden durch die Kamera unter Umständen nicht

erfasst.

Falls für die Revision erforderlich, ist Falkenstein berechtigt, auf Kosten des Auftraggebers kanalreinigende

Maßnahmen durchzuführen. Bei Reinigungsarbeiten könne poröse und brüchige Teile kaputtgehen. Falkenstein

haftet diesbezüglich nicht, soweit Falkenstein nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last fallen.

Die Haftung Falkenstein ist ausgeschlossen, wenn Schäden dadurch bedingt sind, dass ein Kanalplan nicht

vorliegt.

6. Mitwirkung des Auftraggebers

Vorbereitende Maßnahmen: Der Auftraggeber hat für die von Falkenstein zu erbringenden Leistungen alle

vorbereitenden Arbeiten auf seine Kosten auszuführen,. Insbesondere die erforderlichen Energie quellen zur

Verfügung zu stellen. Des weiteren hat der Auftraggeber entsprechend den behördlichen, den allgemein technischen,

insbesondere berufsgenossenschaftlichen Vorschriften für Sicherheit an der Arbeitsstelle zu sorgen.

Falkenstein trägt insoweit nur Verantwortung, als es die Arbeiten Falkenstein selbst betrifft. Insbesondere

gehören aber nicht zum Leistungsumfang Falkenstein Erd-, Maurer- und Stemmarbeiten sowie elektrische

Installationen.

Treffen Material oder Werkzeuge vor den Mitarbeitern Falkenstein ein, so hat sie der Auftraggeber sorgfältig,

insbesondere geschützt vor Witterungseinflüssen, zu verwahren. Wird eine Arbeit über die Dauer eines Tages

durchgeführt, hat der Auftraggeber Falkenstein einen verschließbaren Raum zur Aufbewahrung von Werkzeug

und Material sowie Kleidungsstücken kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Mitnahme von zu entsorgenden Stoffen: Bereits mit Auftragserteilung ist mitzuteilen, welche Art von Stoffen

entsorgt werden soll. Insbesondere hat der Auftraggeber dabei auf Stoffe hinzuweisen, für welche eine Entsorgung

als Sondermüll in Betracht kommt. Der Auftraggeber hat die behördliche Qualifizierung des Stoffes

anzugeben (Schadstoffstufe). Im Zweifel sind Nachweise vorzulegen. Ansonsten trifft Falkenstein keine Verpflichtung

zur Mitnahme.

Sollte es entgegen der Auftragserteilung zu Stoffabweichungen bzw. veränderten, zu entsorgenden Stoffen

kommen, ist die Firma Falkenstein berechtigt, hieraus resultierende höhere Entsorgungskosten dem Auftraggeber

weiter zu belasten.

Dies gilt auch für etwaige notwendige Zwischenlagerungskosten sowie sämtliche weiteren Kosten, die durch

eine veränderte fachgerechte Stoffentsorgung anfallen.

Kanalarbeiten: Der Verschmutzungszustand ist bei Auftragserteilung mitzuteilen. Können oder werden insoweit

keine Angaben gemacht, gehen Kosten für zusätzliche Ab- und Anfahrten zu Lasten des Auftraggebers.

7. Haftung

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Falkenstein nur, insoweit eine von Falkenstein geschlossene Versicherung

hierfür eintritt. Dies gilt nicht, bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit soweit dies auf einer Pflichtverletzung

Falkenstein beruht. Die Haftung ist grundsätzlich auf die Höhe der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung

begrenzt, diese beträgt jedoch mindestens € 2.500.00,00. Dies gilt nicht, bei Verletzung von Leben,

Körper, Gesundheit soweit dies auf einer Pflichtverletzung Falkenstein beruht. Soweit versicherungsvertraglich

zulässig, kann Falkenstein sich durch Abtretung freistellen. Eine Verpflichtung zur gerichtlichen Durchsetzung

trifft Falkenstein nicht. Selbstbeteiligung im weitesten Sinne werden vom Schadensersatzanspruch abgesetzt.

Über voranstehenden Absatz hinaus ist die Haftung Falkenstein, die Haftung der Organe und leitenden Angestellten

Falkenstein auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben,

Körper, Gesundheit in Folge einer Pflichtverletzung der vorgenannten Personengruppe. Bei nichtleitenden

Angestellten ist die Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt auf wesentliche vertragliche

Pflichten, deren Verletzung das Erreichen des Vertragszweckes vereitelt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben,

Körper, Gesundheit in Folge Pflichtverletzungen der vorgenannten Personengruppe. Im kaufmännischen

Verkehr haftet Falkenstein nur für Schäden, die typischerweise bei Geschäften fraglicher Art entstehen. Alle

Haftungsansprüche verjähren innerhalb von 6 Monaten, wobei die Haftung auf Grund zwingender gesetzlicher

Vorschriften hiervon unberührt bleiben, dies gilt nicht bei vorsätzlichen Handlungen.

8. Genehmigungsvorbehalte:

Soweit Kunden von Falkenstein mit Leistungen Falkenstein werben, bedarf dies der Zustimmung Falkenstein.

9. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr: Gerichtsstand ist Stuttgart, für Amtsgerichtssachen Schorndorf.

Beide Gerichtsstände nach Wahl neben den gesetzlichen soweit Falkenstein Aktiv-Prozesse führt.

Anzuwendendes Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, ersatzweise das der Europäischen

Gemeinschaft, danach ersatzweise Internationales Kauf- und Werkvertragsrecht. Teilnichtigkeit führt nicht zur

Gesamtnichtigkeit. Die nichtige Bestimmung ist nach Treu und Glauben zu ersetzen und zu ergänzen.