Allgemeine Geschäftsbedingungen Fa. Falkenstein Industrieserivce GmbH
Vorbemerkung
Die nachfolgenden Leistungs- und Zahlungsbedingungen bilden als Ergänzung des geltenden Rechts die
Grundlage der Liefer- und Leistungsverträge des Unternehmers (Verwenders).
1. Allgemeines
Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung Falkenstein. Sämtliche
Erklärungen, welche die Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses berühren, bedürfen der Schriftform. Eine
Änderung des Schriftformerfordernisses bedarf seinerseits der Schriftform. Dies gilt nicht für während der Arbeitsausführung
als sich notwendig erweisende Auftragserweiterungen. Eine verbindliche Preisfestlegung erfolgt
erst durch schriftliche Auftragsbestätigung Falkenstein und unter dem Vorbehalt, dass die der Auftragsbestätigung
zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Kostenvoranschläge sind unverbindlich.
Sämtliche Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen der Vertragspartner unter Hinweis auf die jeweils dort
verwendeten Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
2. Lieferung, Versand und Transport
Lieferung und Versand: Erfüllungsort ist Schorndorf-Schlichten. Im kaufmännischen Verkehr muß der Erfüllungsort
nicht Ort des Versandes sein. Dieser erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers von einem
durch Falkenstein zu bestimmenden Ort. Falkenstein übernimmt keine Gewähr für die billigste Versandart.
Lieferfristen werden bestimmt durch den Abgang am Erfüllungsort oder am durch Falkenstein benannten Versandort.
Lieferfristen können erst in Gang gesetzt werden, wenn der Auftraggeber allen Mitwirkungspflichten
nachgekommen ist, insbesondere vereinbarte Anzahlungen geleistet hat.
Alle außerhalb des Machtbereiches Falkenstein liegenden Tatsachen, die eine zumutbare Abwicklung des Auftrages
in Frage stellen können, insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen, behinderte Zufuhr der Roh-,
Hilfs- und Betriebsstoffe, Energie- und Rohstoffmangel, weitere Lieferverzögerungen seitens der Zulieferer
Falkenstein, fehlende Verlademöglichkeiten, behördliche Maßnahmen und Arbeitskämpfe befreien Falkenstein
für die Dauer der Behinderung oder wenn die Störung länger andauert, nach Wahl Falkenstein auch
endgültig für den nicht erfüllbaren Teil von der Lieferverpflichtung, ohne dass dem Vertragspartner deshalb
Schadensersatzansprüche zustehen. Falkenstein wird den Auftraggeber vom geplanten Rücktritt informieren,
damit dieser Bedenken unverzüglich, längstens innerhalb von 7 Tagen ab Abgang bei Falkenstein, schriftlich
äußern kann. Ein Rechtsanspruch des Auftraggebers entsteht hierdurch nicht. Dies gilt selbst dann, wenn
bereits Lieferverzug eingetreten war. Falkenstein ist zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt.
Für den Fall der schuldhaften Nichterfüllung des Vertrags durch den Kunden steht Falkenstein 25 % des
Vertragsvolumens als pauschaler Schadensersatz zu. Falkenstein ist nicht gehindert, bei konkretem Nachweis
eines höheren Schadens diesen zu verlangen, wie auch der Kunde nicht gehindert ist,. Falkenstein nachzuweisen,
dass der tatsächliche Schaden geringer ist als 25 % des Vertragsvolumens.
Transport: Eine Transportversicherung wird nur auf Weisung des Auftraggebers geschlossen. Hierbei ist Falkenstein
in seiner Wahl frei. Die Kosten trägt der Auftraggeber.
3. Zahlungen, Preisvereinbarungen, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht, Fälligkeit des
Werklohns mit der Abnahme
Zahlungen: Die Fakturierung erfolgt in Euro. Bei Zahlung in Fremdwährung erfolgt Umrechnung zum Kurs der
Hausbank Falkenstein innerhalb von 7 Tagen. Eingehende Zahlungen tilgen unbeschadet einer anders lautenden
Bestimmung des Kunden jeweils Kosten, dann Zinsen und zuletzt die Hauptforderung, bei mehreren
Forderungen zunächst jeweils die ältere.
Falkenstein kann angemessene Abschlagszahlungen fordern, insoweit die Forderung Falkenstein nicht anderweitig
ausreichend gesichert ist. Dies gilt nicht nur bei in sich geschlossenen Teilleistungen. Abschlagszahlungen
sind stets in der geforderten Höhe ohne Abzüge zu leisten. Ist ein Sicherheitseinbehalt vereinbart,
wird dieser von Falkenstein in der Höhe der geforderten Abschlagszahlung bereits berücksichtigt. Abzüge
für vereinbarten Skonto, bzw. für strittige Auftragsteile oder vereinbarte Preisminderungen sind erst bei der
Schlussrechnung zulässig. Tritt beim Auftraggeber nach Vertragsschluss eine wesentliche Vermögensverschlechterung
ein oder werden der Firma Falkenstein andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des
Auftraggebers in Frage stellen, ist insbesondere ein Zurückbehaltungsanspruch Falkenstein gefährdet, so ist
Falkenstein, berechtigt sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen, gleichviel ob der Betrag gestundet ist
oder Scheckannahme erfolgte.
Die Firma Falkenstein ist ferner berechtigt, bei Bekanntwerden von Umständen, die den Zahlungsanspruch
gefährden, zunächst Vorauszahlungen oder ausreichende Sicherheitsleistung seitens des Auftraggebers zu
fordern. Verweigert der Auftraggeber eine solche Vorauszahlung oder Sicherheit, so kann die Firma Falkenstein
sich vorbehalten, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz geltend zu machen.
Wechsel werden nicht, Schecks nur erfüllungshalber und unter dem Vorbehalt der Gutschrift angenommen.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind sämtliche Rechnungen Falkenstein sofort und ohne Abzüge fällig.
Nach Rechnungstellung tritt nach angemessener Zeit ohne Mahnung Verzug ein. Dies gilt nicht für Verbraucher.
Bei Verbrauchern tritt Verzug mit dem 30. Tage nach Rechnungstellung und Zugang ein. Bei Zielüberschreitung
ist der Unternehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der
Deutschen Bundesbank und, soweit der Besteller kein Verbraucher ist, von 8% über dem Basiszinssatz der
Deutschen Bundesbank zu fordern, wobei der Nachweis eines höheren Verzugsschadens jederzeit möglich
ist.
Preisvereinbarung: Festpreise haben nur Bestand, insoweit keine Änderung gegenüber der Angebotsgrundlage
eintritt bezüglich der Menge, Massen sowie bei Kanalarbeiten bezüglich des Verschmutzungsgrades von
max. 15% bezogen auf den Kanaldurchmesser.
Aufrechnung: Der Auftraggeber ist nur zur Aufrechnung berechtigt mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen.
Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung: Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, wenn es
auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Eine Zurückhaltung der Zahlung oder eine Aufrechnung wegen
gegebenenfalls bestehender Gegenansprüche des Kunden ist mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig
festgestellter Forderungen ausgeschlossen.
Fälligkeit des Werklohns mit der Abnahme: Der Werklohn ist mit der Abnahme der Werkleistung fällig. Die
Abnahme erfolgt durch Entgegennahme der Werkleistung als vertragsgerecht. Bei rügeloser Entgegennahme
durch den Besteller ist noch keine Abnahme erfolgt. Diese gilt erst als erfolgt, wenn der Besteller nicht binnen
3 Werktagen nach Entgegennahme die Werkleistung als mangelhaft und/oder vertragswidrig rügt. Erst nach
Ablauf der vorgenannten Frist ist der Werklohn fällig.
4.Eigentumsvorbehalt und Sicherung des Kaufpreises
Eigentumsvorbehalt: Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum Falkenstein. Im kaufmännischen
Verkehr gilt darüber hinaus, dass Falkenstein das Eigentum vorbehalten bleibt, bis zur Bezahlung sämtlicher
Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund; bei laufender Rechnung gilt das Vorbehaltseigentum als Sicherung
der Saldenforderung Falkenstein. Der Auftraggeber ist zur Verarbeitung der Ware Falkenstein im
Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs berechtigt. An den durch die Verarbeitung entstehenden
Gegenständen erwirbt Falkenstein anteilig Miteigentum. Verliert die Ware Falkenstein durch Verarbeitung
ihre rechtliche Selbständigkeit nicht, so kann Falkenstein auch ihre Herausgabe verlangen. Das vorgenannte
Miteigentum erlischt insoweit. Der Auftraggeber verwahrt sorgfältig und unentgeltlich. Der Auftraggeber
ist zur Weiterveräußerung nur im ordentlichen Geschäftsbetrieb ermächtigt. Der Auftraggeber tritt seine so
erworbenen Ansprüche bereits jetzt an Falkenstein ab. Offenlegung der Abtretung erfolgt erst bei Zahlungsverzug
oder sonstiger Gefährdung der Ansprüche Falkenstein. Bis auf den Widerruf bleibt der Auftraggeber
zum Einzug berechtigt. Auf Verlangen hat der Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen, an wen er veräußert
und welche Forderungen er diesbezüglich erworben hat. Hat der Auftraggeber bezüglich der Abtretung einen
Titel, so hat er diesen auf Verlangen Falkenstein in gesetzlicher Form auf seine Kosten abzutreten.
Erlöschen der Vorbehaltsrechte: Im kaufmännischen Verkehr gilt: Die Vorbehaltsrechte dienen jeweils der
Sicherung aller Ansprüche Falkenstein und sind in der Höhe mit folgender Maßgabe begrenzt: Übersteigt
der Wert für Falkenstein bestehenden Sicherheiten die Forderungen Falkenstein – soweit diese noch nicht
beglichen sind – insgesamt um mehr als 20%, so wird Falkenstein auf Verlangen des Auftraggebers insoweit
Sicherungen nach Wahl Falkenstein freigeben. Werden Erlöse auf Grund Zwangsvollstreckung realisiert, so
steht der Erlös Falkenstein zunächst voll zu. Falkenstein wird unverzüglich abrechnen. Pfändungen sind entsprechend
freizugeben, jeweils beschränkt, dass alle Ansprüche Falkenstein befriedigt sind.
Gefährdung der Vorbehaltsrechte: Pfändungen der Waren und Miteigentumsanteile Falkenstein sind unverzüglich
anzuzeigen. Bei Zahlungsverzug und bei wesentlicher Vermögensverschlechterung des Auftraggebers
sowie bei Bekanntwerden von Umständen, die die Kreditwürdigkeit in Frage stellen, insbesondere wenn
der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt, Insolvenzantrag stellt oder das Insolvenzverfahren eröffnet bzw.
mangels Masse abgelehnt wird, ist Falkenstein berechtigt, die sofortige Rückführung der Waren der Firma
Falkenstein auf Kosten des Kunden zu verlangen. Die Firma Falkenstein ist ferner dazu berechtigt, in den genannten
Fällen weiterführende Arbeiten zurückzuhalten, bis auf Anforderung eine Sicherheitsleistung durch
den Auftraggeber erbracht worden ist bzw. im Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Bestätigung des
Insolvenzverwalters vorliegt, Zahlungsansprüche der Firma Falkenstein zu befriedigen.
Macht Falkenstein vom Rückruf Gebrauch, so liegt darin, unbeschadet anderer zwingender Gesetzesvorschriften
nur dann ein Vertragsrücktritt vor, wenn Falkenstein dies ausdrücklich erklärt.
5. Gewährleistung
Falkenstein gewährleistet die sorgfältige und fachgemäße Ausführung von Werkleistungen nach den geltenden
Vorschriften sowie unter Berücksichtigung des jeweiligen Stands der Technik. Änderungen in der
Konstruktion oder Ausführung nach Bestellung berechtigen nur dann zur Beanstandung, wenn die Ware nur
mit unangemessener Einsatzänderung verwendet werden kann.
Gewährleistungsart: Falkenstein ist berechtigt, Nacherfüllung nach seiner Wahl vorzunehmen. Dies bedeutet,
dass Falkenstein entscheidet, ob eine Mängelbeseitigung oder eine Neulieferung vorgenommen wird. Schlägt
die Nacherfüllung fehl, ist Falkenstein zu einer wiederholten Nacherfüllung berechtigt. Auch im Falle einer
wiederholten Nacherfüllung entscheidet der Unternehmer zwischen Neulieferung oder Mängelbeseitigung.
Der Besteller ist erst dann zum Rücktritt vom Vertrag und/oder zur Geltendmachung von Schadensersatz
berechtigt, wenn die Nacherfüllung wiederholt fehlgeschlagen ist. Anspruch auf Schadensersatz besteht nur,
soweit Falkenstein grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu vertreten hat. Der Schadensersatz ist in jedem Fall
auf das negative Interesse beschränkt. Schadensersatz für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, soweit
sie nicht auf Vorsatz beruhen. Diese Vereinbarung gilt sowohl für Warenlieferung, als auch für Dienst- und
Werkleistungen. Ausgetauschte Teile werden Eigentum Falkenstein.
Wegen der Gewährleistungsansprüche kann Falkenstein den Kunden zunächst auf ein genau zu bezeichnenden
Dritten verweisen. Schlägt die außergerichtliche Inanspruchnahme des Dritte fehl, haftet Falkenstein.
Mehrkosten durch die Verweisung an den Dritten gehen zu Lasten Falkenstein. Die gerügte Ware ist in billigster
Versandart nach Schorndorf-Schlichten zu schicken, erfolgt die Einlieferung von einem anderen Ort, so hat
Falkenstein die Ware, die Rücksendung dorthin zu verlangen. Die Kosten des billigsten Hin- und Rückversandes
gehen zu Lasten Falkenstein, sofern sich die Beanstandung als berechtigt erweist.
Gewährleistungsausschluss: Die Gewährleistung erlischt, wenn die Ware für einen anderen Zweck als den
vertraglich vorgesehenen verwendet und wenn die Einbau- und Behandlungsvorschriften Falkenstein bzw. des
Herstellers nicht befolgt werden. Es sei denn, dass der Schaden nicht ursächlich auf vorgenannten Verstößen
beruht. Die Gewährleistung ist ebenfalls ausgeschlossen bei natrürlichem Verschleiss, Falkenstein übernimmt
keine Gewähr für unsachgemäße Handhabung, Lagerung, nicht vorhersehbare klimatische und sonstige
Einwirkungen (höhere Gewalt). Findet die Ware als Betriebsteil Verwendung, ohne dass Falkenstein diese
dafür hergestellt hat, sind Einbau- und Behandlungsvorschriften Falkenstein lediglich Empfehlungen. Insoweit
haftet Falkenstein nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Gewährleistung Falkenstein ist aber für die
Geeignetheit seiner Ware ausgeschlossen, wenn diese Verwendung stattfindet innerhalb einer Konstruktion
des Kunden ohne Wissen und Beteuerung Falkenstein.
Bei Lieferung nach Zeichnung und Muster haftet Falkenstein nicht für Abweichungen, die rohstoffbedingt
sind trotz dessen sorgfältiger Auswahl.
Geringfügige Fehler, die weder den Wert noch die Tauglichkeit oder Verwendbarkeit des geschuldeten Werkes
wesentlich beeinträchtigen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Durch Instandsetzung oder Ersatzlieferung wird die Gewährleistung nicht erneuert.
Gewährleistungsbegrenzung: Die Gewährleistungsfrist gegenüber Verbrauchern beträgt bei neu her-gestellten
Sachen 2 Jahre, bei gebrauchten, überarbeiteten Sachen 1 Jahr. Ist der Besteller Unternehmer, eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so beträgt die Gewährleistungsfrist
für neu hergestellte Sachen 1 Jahr, für gebrauchte, überarbeitete Sachen besteht keine
Gewährleistung. Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Anlieferung auf Mangelfreiheit zu prüfen. Offensichtliche
Mängel sind sofort, mindestens aber innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware Falkenstein
schriftlich mitzuteilen. Werden offensichtliche Mängel nicht, nicht rechtzeitig oder nicht formgerecht gerügt,
so entfällt diesbezüglich die Gewährleistung. Bei nicht offensichtlichen Mängeln beträgt die Mängelanzeigepflicht
ein Jahr. Maßgebend für den Fristbeginn ist der Eingang der Ware beim Kunden bzw. die Fertigstellung
der Leistung dort, bzw. der Zugang der schriftlichen Rüge bei Falkenstein.
Kanalarbeiten: Abweichungen bis 1,0 % bei Messungen durch den Kamerawagen, bezogen jeweils auf 50 m,
gelten als vertragsgerechte Erfüllung.
Haarisse und andere kleine Schäden an Abdichtungen werden durch die Kamera unter Umständen nicht
erfasst.
Falls für die Revision erforderlich, ist Falkenstein berechtigt, auf Kosten des Auftraggebers kanalreinigende
Maßnahmen durchzuführen. Bei Reinigungsarbeiten könne poröse und brüchige Teile kaputtgehen. Falkenstein
haftet diesbezüglich nicht, soweit Falkenstein nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last fallen.
Die Haftung Falkenstein ist ausgeschlossen, wenn Schäden dadurch bedingt sind, dass ein Kanalplan nicht
vorliegt.
6. Mitwirkung des Auftraggebers
Vorbereitende Maßnahmen: Der Auftraggeber hat für die von Falkenstein zu erbringenden Leistungen alle
vorbereitenden Arbeiten auf seine Kosten auszuführen,. Insbesondere die erforderlichen Energie quellen zur
Verfügung zu stellen. Des weiteren hat der Auftraggeber entsprechend den behördlichen, den allgemein technischen,
insbesondere berufsgenossenschaftlichen Vorschriften für Sicherheit an der Arbeitsstelle zu sorgen.
Falkenstein trägt insoweit nur Verantwortung, als es die Arbeiten Falkenstein selbst betrifft. Insbesondere
gehören aber nicht zum Leistungsumfang Falkenstein Erd-, Maurer- und Stemmarbeiten sowie elektrische
Installationen.
Treffen Material oder Werkzeuge vor den Mitarbeitern Falkenstein ein, so hat sie der Auftraggeber sorgfältig,
insbesondere geschützt vor Witterungseinflüssen, zu verwahren. Wird eine Arbeit über die Dauer eines Tages
durchgeführt, hat der Auftraggeber Falkenstein einen verschließbaren Raum zur Aufbewahrung von Werkzeug
und Material sowie Kleidungsstücken kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Mitnahme von zu entsorgenden Stoffen: Bereits mit Auftragserteilung ist mitzuteilen, welche Art von Stoffen
entsorgt werden soll. Insbesondere hat der Auftraggeber dabei auf Stoffe hinzuweisen, für welche eine Entsorgung
als Sondermüll in Betracht kommt. Der Auftraggeber hat die behördliche Qualifizierung des Stoffes
anzugeben (Schadstoffstufe). Im Zweifel sind Nachweise vorzulegen. Ansonsten trifft Falkenstein keine Verpflichtung
zur Mitnahme.
Sollte es entgegen der Auftragserteilung zu Stoffabweichungen bzw. veränderten, zu entsorgenden Stoffen
kommen, ist die Firma Falkenstein berechtigt, hieraus resultierende höhere Entsorgungskosten dem Auftraggeber
weiter zu belasten.
Dies gilt auch für etwaige notwendige Zwischenlagerungskosten sowie sämtliche weiteren Kosten, die durch
eine veränderte fachgerechte Stoffentsorgung anfallen.
Kanalarbeiten: Der Verschmutzungszustand ist bei Auftragserteilung mitzuteilen. Können oder werden insoweit
keine Angaben gemacht, gehen Kosten für zusätzliche Ab- und Anfahrten zu Lasten des Auftraggebers.
7. Haftung
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Falkenstein nur, insoweit eine von Falkenstein geschlossene Versicherung
hierfür eintritt. Dies gilt nicht, bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit soweit dies auf einer Pflichtverletzung
Falkenstein beruht. Die Haftung ist grundsätzlich auf die Höhe der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung
begrenzt, diese beträgt jedoch mindestens € 2.500.00,00. Dies gilt nicht, bei Verletzung von Leben,
Körper, Gesundheit soweit dies auf einer Pflichtverletzung Falkenstein beruht. Soweit versicherungsvertraglich
zulässig, kann Falkenstein sich durch Abtretung freistellen. Eine Verpflichtung zur gerichtlichen Durchsetzung
trifft Falkenstein nicht. Selbstbeteiligung im weitesten Sinne werden vom Schadensersatzanspruch abgesetzt.
Über voranstehenden Absatz hinaus ist die Haftung Falkenstein, die Haftung der Organe und leitenden Angestellten
Falkenstein auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben,
Körper, Gesundheit in Folge einer Pflichtverletzung der vorgenannten Personengruppe. Bei nichtleitenden
Angestellten ist die Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt auf wesentliche vertragliche
Pflichten, deren Verletzung das Erreichen des Vertragszweckes vereitelt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben,
Körper, Gesundheit in Folge Pflichtverletzungen der vorgenannten Personengruppe. Im kaufmännischen
Verkehr haftet Falkenstein nur für Schäden, die typischerweise bei Geschäften fraglicher Art entstehen. Alle
Haftungsansprüche verjähren innerhalb von 6 Monaten, wobei die Haftung auf Grund zwingender gesetzlicher
Vorschriften hiervon unberührt bleiben, dies gilt nicht bei vorsätzlichen Handlungen.
8. Genehmigungsvorbehalte:
Soweit Kunden von Falkenstein mit Leistungen Falkenstein werben, bedarf dies der Zustimmung Falkenstein.
9. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr: Gerichtsstand ist Stuttgart, für Amtsgerichtssachen Schorndorf.
Beide Gerichtsstände nach Wahl neben den gesetzlichen soweit Falkenstein Aktiv-Prozesse führt.
Anzuwendendes Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, ersatzweise das der Europäischen
Gemeinschaft, danach ersatzweise Internationales Kauf- und Werkvertragsrecht. Teilnichtigkeit führt nicht zur
Gesamtnichtigkeit. Die nichtige Bestimmung ist nach Treu und Glauben zu ersetzen und zu ergänzen.